Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diener plasma GmbH & Co. KG (Stand 12.10.2023)

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  1. Regelungsbereich

    Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
  2. Ausschließliche Geltung

    1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte zwischen der diener plasma GmbH & Co. KG und Unternehmen/gewerblichen Kunden (im folgenden als „Kunden“ bezeichnet). Die Vertragsbedingungen finden keine Anwendung bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern i.S.v. § 13 BGB.
    2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter sind nur gültig, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Sofern der Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er uns sofort schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behalten wir uns vor, ein etwaiges Angebot zurückzuziehen. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
  3. Vertragsschluss / Liefer- und Leistungsgegenstand / Subunternehmer

    1. Soweit nichts anderes vereinbart oder in unserem Angebot aufgeführt ist, sind unsere Angebote freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Bestellungsbestätigung oder unserer Lieferung bzw. Rechnung auf die rechtsverbindliche Bestellung des Kunden zustande. Unterbreiten wir ein als verbindlich bezeichnetes Angebot, so wird der Vertrag mit der Angebotsannahme durch den Kunden geschlossen.
    2. Der jeweilige Liefer- und Leistungsgegenstand ergibt sich ausschließlich aus dem Lieferschein und/oder unserer Bestätigung der verbindlichen Bestellung auf unser freibleibendes Angebot oder aus unserem vom Kunden bestätigten verbindlichen Angebot (im Folgenden für beide Alternativen mit „bestätigtes Angebot“ bezeichnet). Die Beschaffenheit der von uns zu erbringenden Leistung richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen vertraglichen Unterlagen.
    3. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- oder Rechenfehler sind für uns gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht verbindlich. Der Kunde ist verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass wir diese korrigieren können.
  4. Lieferfristen und –termine, Teillieferungen und Teilleistungen / Änderungen

    1. Die schriftlich vereinbarten Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer Bestätigung der Bestellung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie Vorlage der eventuell erforderlichen Genehmigung.
    2. Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ändern, so hat er diesen Änderungswunsch uns gegenüber schriftlich zu äußern. Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählt insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Stunden bzw. Tagessätze getroffen wurde, nach diesen berechnet. Etwaige vom Kunden innerhalb der Lieferfrist verlangte Änderungen in der Ausführung des Liefergegenstandes verlängern die Lieferfrist entsprechend.
    3. Der Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, höhere Gewalt und von uns nicht zu vertretende Nichtlieferung durch unsere Vorlieferanten berechtigen uns, die Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer angemessen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Kunde ist über diese Umstände unmittelbar zu informieren. Durch Betriebsstörungen (Maschinenschaden, Materialmangel, Streik, Arbeitskräftemangel, Krankheit, Unfall und höhere Gewalt) verursachter Lieferverzug entbindet uns von den vereinbarten Lieferfristen und Schadensersatz.
    4. Teillieferungen und Teilleistungen sind innerhalb der vertraglichen Lieferzeit zulässig und können vom Kunden nicht zurückgewiesen werden.
  5. Gefahrübergang / Versand / Zölle, Steuern, Ausfuhrgenehmigungen / Verpackung

    1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der von uns bearbeiteten Gegenstände auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab Werk. Leistungsort für unsere Lieferpflicht ist D-72224 Ebhausen. Die Wahl des Versandweges und –mittels ist uns überlassen, soweit nichts abweichendes vereinbart ist.
    2. Der Versand des Liefergegenstandes erfolgt auf Gefahr des Kunden. Verzögert sich die Absendung durch ein Verhalten des Kunden, so geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunde über, ansonsten mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur.
    3. Der Kunde ist für den Import des Vertragsgegenstandes an seinen Geschäftssitz verantwortlich. Sämtliche Kosten, die mit dem Import zusammenhängen, sämtliche Zölle und Steuern, die im Zusammenhang mit dem Import erhoben werden, sind von dem Kunden zu tragen. Notwendige Importgenehmigungen und andere Bescheinigungen oder Genehmigungen, die von Behörden zum Zwecke des Imports oder seiner Erleichterung oder hinsichtlich der Zahlung von Geldern nach vertraglichen Bestimmungen gefordert werden, sind von dem Kunden zu beschaffen.
  6. Preise / Zahlungsbedingungen

    1. Die Höhe der Vergütung und die Zahlungsbedingungen (Zahlungstermine) sind im bestätigten Angebot festgehalten. Die vereinbarte Vergütung als Gegenleistung zu der von uns erbrachten Vertragsleistung und sonstige von uns in Rechnung gestellten Beträge sind jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer - vorbehaltlich hiervon abweichender Regelungen - mit Rechnungseingang beim Kunden zur Zahlung fällig und innerhalb von dreißig (30) Tagen ohne Abzüge zahlbar.
    2. Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. Der Kunde ist jedoch berechtigt den Nachweis zu führen, dass uns überhaupt kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
    3. Wir sind berechtigt, für jede Mahnung Mahngebühren in Höhe von € 2,00 pro Schreiben zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass uns durch die Mahnung ein geringerer oder kein Aufwand entstanden ist.
    4. Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist der Tag der Wertstellung - nicht der Zahlungsauftrag - auf dem empfangenden Konto maßgebend.
  7. Eigentumsvorbehalt

    Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderung sind wir berechtigt, diese Ansprüchedurch Einbehaltung uns überlassener Gegenstände zu sichern. An durch uns weiterverarbeitenden Gegenständen erlangen wir Sicherungseigentum solange, bis alle unsere Ansprüche vollständig abgegolten sind. Bei Zugriffen Dritter wird der Besteller auf das zu unseren Gunsten bestehende Sicherungseigentum hinweisen und uns unverzüglich bezüglich des Zugriffs schriftlich benachrichtigen. Der Besteller tritt bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung der durch uns bearbeiteten Gegenstände zustehende Kaufpreisforderung in Höhe unserer Forderung an uns ab.
  8. Untersuchungs- und Rügepflicht

    Der Kunde hat den Liefergegenstand nach Eingang innerhalb von 14 (vierzehn) Werktagen mit der ihm unter den gebotenen Umständen zumutbaren Sorgfalt zu untersuchen und hierbei feststellbare Sachmängel innerhalb von weiteren 8 (acht) Werktagen uns gegenüber schriftlich zu rügen. Zunächst nicht feststellbare Sachmängel müssen nach ihrer Entdeckung ebenfalls innerhalb von 8 (acht) Werktagen uns gegenüber unter Einhaltung der Rügeanforderungen nach Satz 1 gerügt werden. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, so gilt der Liefergegenstand hinsichtlich dieses Sachmangels als genehmigt mit der Folge, dass die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen ist. Dies gilt nicht bei Arglist. Wenn nichts anders schriftlich vereinbart, erfolgt bei der Massenkleinteilen keine Stückzahlkontrolle, sondern lediglich die Kontrolle der Gebindeanzahl.
  9. Sach- und Rechtsmängel

    Es liegt ein Sachmangel vor, wenn der Vertragsgegenstand nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht zu der vertraglich vereinbarten Verwendung eignet.

    Anerkannte berechtigte Mängel werden kostenfrei nachgearbeitet. Die Transportkosten hierfür gehen bei Anlieferung zu Lasten des Bestellers.

    Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen. Sofern ein bearbeitungsbedingter Ausschuss (Form- und/oder Farbveränderung, Fehlmengen, Kleinstrisse) unter 5 % der gelieferten Waren liegt werden keine Kosten durch uns übernommen.

    Der Besteller ist verpflichtet, uns Gelegenheit zu geben, die durch uns bearbeiteten Gegenstände vor ihrer Weiterverarbeitung oder Montage bezüglich der behaupteten Mängel zu kontrollieren. Bei Mängelbehandlung durch Dritte erlischt unsere Haftung. Mängelrügen bei bereits weiterverarbeiteten Teilen können nicht mehr berücksichtigt werden und führen zum Haftungsschluß.
  10. Minderung oder Rücktritt / Schadensersatz

    Tritt trotz zweimaliger Nacherfüllung keine Beseitigung des Mangels ein, sind wir zur Nachbesserung und Nachlieferung nicht willens oder in der Lage, unterbleibt diese innerhalb einer angemessenen Frist oder schlägt die Nacherfüllung aus sonstigen Gründen fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung der geleisteten Vergütung (Minderung) zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktritts- oder Minderungsrecht zu.
  11. Arglist / Garantie

    Im Falle von Arglist und bei Übernahme einer Garantie durch uns bleiben die gesetzlichen Bestimmungen für Sach- und Rechtsmängel unberührt.
  12. Versicherung / Haftung

    1. Wir verpflichten uns, den Kunden im Schadenfall über den Umfang der bestehenden Betriebshaftpflicht- und Produkthaftpflichtversicherungen zu unterrichten. Einen Schadensfall werden wir der Versicherung entsprechend den Versicherungsbedingungen melden.
    2. Wir haften gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen entsprechend den nachfolgenden Regelungen:
      1. im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ohne Begrenzung der Höhe;
      2. für leichte Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht). Die Haftung ist dabei für jeden einzelnen Schadensfall bei Kauf auf den dreifachen Kaufpreis, bei Miete auf die dreifache Mietgebühr sowie bei Dienstleistungen wie Aufstellung, Montage, Installation auf den jeweiligen dreifachen Vergütungsbetrag bzw. jeweils maximal auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden und wegen entgangenen Gewinns, personellen Mehraufwandes beim Kunden, Nutzungsausfall und/oder wegen Umsatzeinbußen ausgeschlossen. Die Regelung in Absatz 5 bleibt unberührt.
    3. Die Haftung für das Fehlen einer übernommenen Garantie, wegen Arglist, nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich uns schriftlich anzuzeigen oder von uns aufnehmen zu lassen, so dass wir möglichst frühzeitig informiert sind und eventuell gemeinsam mit dem geschädigten Kunden noch Schadensminderung betreiben können.
  13. Verjährung

    1. Die Ansprüche des Kunden wegen Sach- oder Rechtsmängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung. Besteht der Rechtsmangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen der Vertragsgegenstand herausverlangt werden kann, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
    2. Für sonstige Ansprüche des Kunden aus Vertrag sowie aus einem Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 BGB) gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsfristbeginn. Die Ansprüche verjähren spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Höchstfristen (§ 199 Abs. 3 und 4 BGB).
    3. Bei Personenschäden sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  14. Geheimhaltung / Datenschutz / Referenzbenennung

    1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (z. B. Prozeßparameter, Angebote) oder als vertraulich bezeichnete Informationen auch über das Vertragsende hinaus geheim zu halten und die jeweiligen Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. Die Informationen und Unterlagen dürfen an der Vertragsdurchführung nicht beteiligten unternehmensfremden Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Vertragspartner sichern die Vertragsgegenstände wie dies mit eigenen schutzwürdigen Unterlagen geschieht. Art und Umfang der dazu getroffenen organisatorischen Maßnahmen kann jede Vertragspartei von der anderen dokumentiert verlangen.
    2. Nicht von der Geheimhaltungspflicht umfasst sind Informationen und Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.
    3. Für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen die Pflichten in Abs. 1 verpflichtet sich die vertragswidrig handelnde Partei zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 15.000,00 an die andere Partei.
    4. Der Kunde wird hiermit davon unterrichtet, dass wir seine Daten im zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang und auf Grundlage der Datenschutzvorschriften erheben, speichern, verarbeiten und, sofern notwendig, an Dritte übermitteln.
  15. Schriftform

    1. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Sofern die Geschäftsführung, Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte von uns nicht ihre schriftliche Zustimmung erteilt, sind Erklärungen im Sinne von Satz 1 von unseren übrigen Mitarbeitern nicht verbindlich.
    2. Die Verwendung von E-Mails für Erklärungen genügt dem Schriftformerfordernis.
  16. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

    1. Diese AGB und auf ihrer Grundlage geschlossene Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für D-72224 Ebhausen zuständige Gericht. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, eigene Ansprüche am Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
  17. Abtretung / Salvatorische Klausel

    1. Ansprüche aus den diesen AGB zugrunde liegenden Verträgen kann der Kunde nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von uns abtreten.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser (AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diese AGBs eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen haben der Kunde und wir diejenige wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle einer Lücke haben der Kunde und wir diejenige Bestimmung zu vereinbaren, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser AGBs vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.

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